Säule 3a - gebundene Altersvorsorge
Neben der gänzlich freien privaten Altersvorsorge in Säule 3b können Sparerinnen und Sparer die steuerlichen Privilegien der gebundenen Vorsorge in Säule 3a nutzen. Der Clou: Zum einen ist der Betrag, den Sie in die Säule 3a einzahlen dürfen, gedeckelt. Zum anderen ist auch die Auszahlung des Kapitals an gewisse Bedingungen geknüpft. Dafür dürfen Sie die eingezahlten Beträge jedoch von der Steuer absetzen.
Säule 3a Maximalbetrag beachten
Selbständige oder Personen, die unter der BVG-Eintrittsschwelle verdienen (jährliches Einkommen von weniger als CHF 21'540. –) maximal CHF 35'280. – bzw. höchstens 20 % des Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Für Angestellte mit Pensionskasse gilt ein Maximalbetrag von CHF 7'056,-.
Lösungen im Rahmen der Säule 3a
Infrage kommen:
1. Vorsorgeversicherungen bei einer Versicherungseinrichtung oder
2. gebundene Vorsorgevereinbarungen mit einer Bankstiftung.