Pensionskasse: BVG-Guthaben (Säule 2) vorzeitig beziehen – wann möglich?
Ein ordentlicher Bezug der BVG-Rente ist erst nach Erreichen des Rentenalters vorgesehen. Hier haben Sie die Wahl, on Sie das Guthaben als Kapital beziehen oder sich eine monatliche Rente auszahlen lassen. Viele Pensionskassen erlauben ihren Versicherten jedoch, das Guthaben ab dem vollendeten 58. Lebensjahr zu beanspruchen – mit Abzügen zwischen 3 und 5 % pro Vorbezugsjahr. Wie so oft bestätigen aber auch hier Ausnahmen die Regel. In folgenden Fällen ist ein Vorbezug des angesparten Kapitals unabhängig vom Alter möglich.
Auswanderung
Wenn Sie dauerhaft aus der Schweiz wegziehen, haben Sie das Recht auf einen Vorbezug des Pensionskassengeldes. Wichtig: Wandern Sie in einen EU-/EFTA-Staat aus, wird lediglich der überobligatorische Teil ausbezahlt. Der Rest ist auf einer Freizügigkeitseinrichtung zu deponieren. Besteht im Zielland keine AHV-Versicherungspflicht, dürfen Sie auch den obligatorischen Teil beanspruchen.
Selbstständigkeit
Wenn Sie sich im Haupterwerb selbstständig machen, haben Sie ein Jahr nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit, einen Vorbezug des PK-Guthabens anzumelden. Teilbezüge sind in diesem Fall nicht vorgesehen.
Tipp: Sie können die Pensionskasse anweisen, das Kapital auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen überweisen. Ein Konto / Depot könnten Sie auf diese Weise stehen lassen und nur das andere auflösen. Ob sich das lohnt, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Die Zinsen sind aktuell auf einem Tiefpunkt. Eventuell lohnt sich stattdessen eine Altersvorsorge in Säule 3a.
Finanzierung von Wohneigentum
Mit dem Bau oder Kauf von Wohneigentum erlangen Sie Unabhängigkeit von Mietpreisentwicklungen und ein grosses Stück Freiheit. Auch das Pensionskassen- und Freizügigkeitsguthaben dürfen Sie in diesem Fall vorzeitig beziehen (WEF-Vorbezug), sofern der Wohnraum (jedenfalls zu Teilen) selbst bewohnt wird. Vorbezugsberechtigt sind auch Personen, die ein Hypothekendarlehen zurückzahlen möchten.
Tipp: Überlegen Sie, ob Sie das Pensionskassenguthaben beziehen oder lieber verpfänden. Bei der Verpfändung wir entsprechend noch keine Kapitalbezugssteuer erhoben. Ausserdem können Sie sich weiterhin die Pensionskasse einkaufen. Bei einem Vorbezug ist das erst wieder möglich, sobald das Kapital vollständig zurückgezahlt wurde. Ferner werden die Leistungen der Pensionskasse bei Invalidität und Tod im Falle der Verpfändung nicht reduziert.
Invalidität und Geringfügigkeit
Von “Geringfügigkeit” ist die Rede, wenn das angesparte Pensionskassenguthaben zum Zeitpunkt des Austritts niedriger ist als ein voll Jahresbeitrag. Das Guthaben kann entsprechend vorbezogen werden. Gleiches gilt für den Bezug einer vollen Invalidenrente.
Verheiratet?
Verheiratete und Personen in einer eingetragenen Partnerschaft benötigen zwingend die Einwilligung des Partners / der Partnerin, bevor sie das Pensionskassengeld vorzeitig beziehen dürfen. Die Einwilligung ist schriftlich einzuholen. Eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift wird vom Pensionskassenverband ASIP empfohlen.
Auf einen Blick
Der Vorbezug von Pensionskassenguthaben ist in folgenden Fällen möglich:
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Haupterwerb
- Rückzahlung einer Hypothek
- Kauf oder Neubau von (teilweise) selbstbewohntem Wohneigentum
- Geringfügigkeit
- Bezug einer vollen Invalidenrente
Darauf sollten Sie beim frühzeitige Bezug des Pensionskassenguthabens achten:
- Der Kapitalbezug muss einmalig zu einem reduzierten Steuersatz versteuert werden.
- Wohnen Sie zum Zeitpunkt des Bezugs im Ausland, wird die Steuer dort erhoben.
- Ein Vorbezug kann (muss aber nicht) die Vorsorgeleistungen für Tod und Invalidität reduzieren. Schliessen Sie daher im Zweifel eine entsprechende Zusatzversicherung ab.
- Vor dem Kapitalbezug muss Ihr/e Ehe- oder eingetragene/r Lebenspartner/in dem Vorbezug schriftlich zustimmen.