Frühpensionierung: alle Infos für Schweizerinnen und Schweizer

Den Job frühzeitig kündigen und Rente beziehen: Wann ist das möglich, kann ich mir das leisten, wie lassen sich etwaige Rentenlücken schliessen und gibt es Alternativen? Fragen, die wir Ihnen an dieser Stelle gerne beantworten möchten.

Inhalt

    AHV-Rente vorzeitig beziehen: Worauf kommt es an?

    Das ordentliche Rentenalter in der Schweiz liegt für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren. Die staatliche AHV-Rente (Säule 1) kann frühestens ein bis zwei Jahre vor Erreichen dieser Altersgrenze bezogen werden. Einkalkuliert werden muss eine Rentenkürzung in Höhe von 6,8 % pro vorbezogenem Jahr, die von der Vollrente (mindestens CHF 1’195, maximal CHF 2’390 – basierend auf dem Durchschnittseinkommen) abgezogen wird – und zwar für den Rest des Lebens.

    Zusätzlich sind die obligatorischen AHV-Beiträge auch weiterhin bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu entrichten. Deren Höhe bemisst sich auf Basis des zum Zeitpunkt der Frühpensionierung vorherrschenden Einkommens und Vermögens. Das Minimum liegt bei CHF 503, das Maximum bei CHF 25’150 jährlich.

    Pensionskasse vorzeitig beziehen: Wie ist das geregelt?

    Laut Gesetz ist eine vorzeitige Pensionierung, also die Inanspruchnahme des Pensionskassenguthabens, frühestens im Alter von 58 Jahren möglich. Die genauen Reglements unterscheiden sich jedoch von Pensionskasse zu Pensionskasse.

    Die Rentenkürzung liegt bei den meisten Pensionskassen zwischen 3 und 5 % pro Vorbezugsjahr. Konkret richtet sich der Auszahlungsbetrag nach dem Altersguthaben sowie dem sog. “Umwandlungssatz”, der mit dem Altersguthaben multipliziert wird.

    Etwaige Vorsorgelücken können Sie zum einen durch weitere Einkäufe in die Pensionskasse bis zur ordentlichen Pensionierung und zum anderen durch den Vorbezug einer Säule 3a Vorsorge schliessen.

    Ein frühzeitiger Bezug des Pensionskassen-Guthabens ohne Abzug und Altersbeschränkung ist in folgenden Fällen möglich: 

    • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
    • Dauerhafter Umzug ins Ausland
    • Bezug einer vollen Invalidenrente
    • Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum
    • Geringfügigkeit (Guthaben niedriger als Jahresbeitrag)

    Überbrückungsrente nicht immer rentabel

    Die meisten Pensionskassen bieten Frühpensionierten eine sogenannte Überbrückungsrente an. Diese wird bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausbezahlt, wodurch der AHV-Vorbezug verhindert wird. Allerdings ziehen die Pensionskassen die Auszahlungen vom Pensionskassen Guthaben ab. Effektiv führt dies zu einer geringeren Altersrente. Ob sich diese Lösung rechnet, muss im Einzelfall entschieden werden.

    Eine Alternative ist die Teilpensionierung. Dabei wird das Arbeitspensum frühestens ab dem vollendeten 58. Lebensjahr schrittweise reduziert. AHV-Beiträge werden weiterhin auf das Teilzeiteinkommen gezahlt. Das Pensionskassenguthaben wird in Teilen (als Renten- oder Kapitalleistung) bezogen.

    Säule 3a Bezug fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters möglich

    Die Altersvorsorge in Säule 3a ist besonders nachhaltig: Während der Einzahlungsphase profitieren Sie von Steuervergünstigungen. Den jährlichen Maximalbetrag dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einer Frühpensionierung lassen sich ferner Rentenlücken dauerhaft schliessen. Der ordentliche und vollständige Bezug der Säule 3a Rente ist schon fünf Jahre vor Erreichen des regulären Rentenalters möglich.

    Wichtig zu wissen: Jedes 3a Konto oder 3a Vorsorgedepot im Rahmen einer Vorsorgeversicherung (Versicherungslösung) oder Vorsorgevereinbarung (Banklösung) muss vollständig und auf einen Schlag aufgelöst werden. Wenn Sie trotz des reduzierten Steuersatzes bei Konto- / Depot-Auflösung weiterhin sparen möchten, sollten Sie mehrere 3a Konten- / Depots besitzen und sich diese nach und nach auszahlen lassen.

    Bezug freier Vorsorgelösungen

    Während die staatliche Vorsorge für alle Schweizerinnen und Schweizer und die berufliche Vorsorge immerhin für alle Arbeitnehmer*innen obligatorisch ist, steht es jedem frei, frühzeitig selber fürs Alters vorzusorgen. Rentenlücken und -kürzungen können beispielsweise durch strukturierte Finanzprodukte, kapitalbildende Lebensversicherungen sowie den Verkauf oder die Vermietung von Wohneigentum ausgeglichen werden.

    Die Vorteile der freien Vorsorge in Säule 3b liegen in ihrer Unverbindlichkeit. Lediglich die individuellen Verträge beeinflussen den Zeitpunkt der Liquidierung.

    Interessante Vorsorgelösungen
    Vorsorgekonto
    Altersvorsorge Schweiz

    Erfahren Sie mehr über der Klassiker unter den Banklösungen.

    > Jetzt informieren

    Vorsorgefonds
    Altersvorsorge Schweiz

    Höhere Renditen bei ausreichend Risikobewusstsein: der Vorsorgefonds.

    > Jetzt informieren

    Strukturierte Produkte
    Altersvorsorge Schweiz

    Strukturierte Produkte überzeugen durch kontinuierliches Wachstum dank gesicherter Verzinsung.

    > Jetzt informieren

    Vorsorgeversicherung
    Altersvorsorge Schweiz

    Fondsgebunden oder klassisch: Bei der Vorsorgeversicherung haben Sie die Wahl.

    > Jetzt informieren

    Jasin-Isik-square
    Geprüfter Inhalt

    Jasin Isik ist Gründer und Geschäftsführer der SuisseKasse GmbH, der Betreiberfirma von Altersvorsorge24.ch. Zu den Geschäftsbereichen der Gesellschaft zählen neben der Finanz-, Steuer-, Vorsorge und Versicherungsberatung sowie -vermittlung auch die Vermittlung von (medizinischem) Personal. Zudem ist die SuisseKasse GmbH im Bereich Immobilien aktiv.

    FAQ - Antworten auf häufige Fragen

    Sie haben ganz konkrete Fragen, wollen eine ebenso konkrete Antwort? Nachfolgenden erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Nutzerinnen und Nutzer.

    Bleiben Sie auf dem Laufenden.

    Melden Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter an und verpassen Sie keine relevanten Neuigkeiten und Ratgeber mehr.

    Nach oben scrollen