Freizügigkeitseinrichtung Säule 2

Sie planen einen Wechsel Ihrer Arbeitsstelle, scheiden vorzeitig (vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters) aus dem Berufsleben aus oder gehen in Babypause? Sofern Sie die letzten Jahre Geld in die Pensionskasse (Säule 2) eingezahlt haben, müssen Sie dieses Kapital nun auf eine Freizügigkeitseinrichtung transferieren. Lernen Sie die verschiedenen Möglichkeiten (Freizügigkeitskonto, Freizügigkeitsdepot, Freizügigkeitspolice mit Risikoschutz) kennen. Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich.

Inhalt

    Freizügigkeitskonto

    Das Freizügigkeitskonto ist der Klassiker und die ideale Lösung, wenn Sie Ihr Pensionskassenkapital kurzfristig parken möchten. Für eine lange Anlagestrategie sind die Zinssätze der Bankinstitute derzeit zu niedrig. Setzen Sie hier eher auf ein Freizügigkeitdepot.

    Freizügigkeitsdepot

    Das Freizügigkeitsdepot ist das Mittel der Wahl, wenn sich BVG-Guthaben langfristig vermehren soll. Das Kapital wird dabei in Wertschriften investiert. Meist kommen dabei keine Einzelwerte, sondern Vorsorgefonds mit niedrigerem Verlustrisiko zum Einsatz.

    Freizügigkeitspolice

    Die dritte Möglichkeit ist, mit dem BVG Guthaben eine Versicherungspolice zur Absicherung im Todes- oder Invaliditätsfall abzuschliessen. Hier wird allerdings eine Versicherungsprämie fällig. Vergleichen Sie in jedem Fall die Angebote

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    Jasin-Isik-square
    Geprüfter Inhalt

    Jasin Isik ist Gründer und Geschäftsführer der SuisseKasse GmbH, der Betreiberfirma von Altersvorsorge24.ch. Zu den Geschäftsbereichen der Gesellschaft zählen neben der Finanz-, Steuer-, Vorsorge und Versicherungsberatung sowie -vermittlung auch die Vermittlung von (medizinischem) Personal. Zudem ist die SuisseKasse GmbH im Bereich Immobilien aktiv.

    FAQ - Antworten auf häufige Fragen

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