Umwandlungssatz
Um die Höhe der monatlichen BVG-Rente zu berechnen, wird das Altersguthaben mit einem Umwandlungssatz multipliziert. Es gilt also: Je niedriger der Umwandlungssatz, desto niedriger die Rente. Historisch sinken die Umwandlungssätze von Jahr zu Jahr. Lag dieser 2009 noch bei 7 % für Frauen und 7.05 % für Männer, beträgt er im Jahr 2021 6.80% für den obligatorischen und 6.00 % für den überobligatorischen Teil (Frauen und Männer). Bis 2024 wird der umhüllende Umwandlungssatz voraussichtlich auf 5,38 % fallen. Wichtig: Bei frühzeitiger Pensionierung gilt ein zusätzlich reduzierter Umwandlungssatz. Wer über das ordentliche Pensionsalter hinaus arbeitet, kann den Umwandlungssatz erhöhen.