Rentenalter
Das Rentenalter beschreibt, ab wann eine Person die volle Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) – aber auch die der Pensionskasse / beruflichen Vorsorgeeinrichtung – ohne Abzüge beziehen kann. In der Schweiz liegt das Rentenalter (auch: “Renteneintrittsalter”) aktuell bei 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer. Es ist möglich, die AHV Rente ein oder zwei Jahre vor Erreichen des Rentenalters zu beziehen (flexibles Rentenalter). Allerdings werden dabei Abzüge fällig. In der Pensionskasse beträgt das Mindestalter für eine Frühpensionierung 58 Jahre.