Auffangeinrichtung
Wer als Arbeitnehmer/in seiner Versicherungspflicht in einer Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommt, wird obligatorisch der Stiftung Auffangeinrichtung zugeordnet. Diese ist ausserdem Trägerin der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht erwerbstätiger / arbeitsloser Personen in der Schweiz. Da die Non-Profit-Organisation auch als Freizügigkeitseinrichtung fungiert, ist zudem ein freiwilliger Anschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung für Personen ohne BVG-obligatorische Versicherungspflicht möglich.