Auffangeinrichtung

Wer als Arbeitnehmer/in seiner Versicherungspflicht in einer Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommt, wird obligatorisch der Stiftung Auffangeinrichtung zugeordnet. Diese ist ausserdem Trägerin der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht erwerbstätiger / arbeitsloser Personen in der Schweiz. Da die Non-Profit-Organisation auch als Freizügigkeitseinrichtung fungiert, ist zudem ein freiwilliger Anschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung für Personen ohne BVG-obligatorische Versicherungspflicht möglich.

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Jasin-Isik-square
Geprüfter Inhalt

Jasin Isik ist Gründer und Geschäftsführer der SuisseKasse GmbH, der Betreiberfirma von Altersvorsorge24.ch. Zu den Geschäftsbereichen der Gesellschaft zählen neben der Finanz-, Steuer-, Vorsorge und Versicherungsberatung sowie -vermittlung auch die Vermittlung von (medizinischem) Personal. Zudem ist die SuisseKasse GmbH im Bereich Immobilien aktiv.

FAQ - Antworten auf häufige Fragen

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