Der Maximalbetrag ist der Betrag, den Versicherte pro Jahr maximal in Säule 3a (gebundene Vorsorge) einzahlen können, um privat vorzusorgen und gleichzeitig ihre Steuerlast zu reduzieren. Unterschieden wird zwischen dem kleinen Maximalbetrag für Versicherte mit Pensionskasse (Angestellte) und dem großen Betrag für Selbstständigerwerbende.
Im Jahr 2023 liegt der Säule 3a Maximalbetrag bei:
- CHF 7’056 mit PK und bei
- CHF 35’280 ohne PK – maximal jedoch 20 % des Jahreseinkommens nach Abzug der Sozialleistungen (AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge).
Der Säule 3a Betrag wird jedes Jahr neu vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) definiert und gilt für alle Vorsorgeversicherungen und Vorsorgevereinbarungen – egal bei welcher Bank oder Versicherung diese abgeschlossen werden (z. B. Raiffeisen, UBS, ZKB, Migrosbank etc.).Tipp: Versicherte können Säule 3a Einzahlungen auf mehrere Depots / Konten verteilen, um durch eine gestaffelte Auszahlung einer progressiven Steuerbelastung vorzubeugen.