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Alles Wichtige zur Altersvorsorge in der Schweiz

Das 3-Säulen-System der Schweiz

Die Altersvorsorge in der Schweiz stützt sich auf drei Säulen. Obligatorisch ist erst einmal nur die 1. Säule – die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die 2. Säule – der berufliche Vorsorge in einer Pensionskasse – ist für alle Arbeitnehmenden Pflicht, wenn der Lohn den aktuellen BVG-Mindestsatz von CHF 21’510 erreicht. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen und genau wie Arbeitnehmer*innen auch in der 3. Säule privat fürs Alter vorsorgen.

Säule 1: die staatliche Vorsorge

Die 1. Säule setzt sich aus Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) zusammen. Diese Form der staatlichen Vorsorge ist für alle Schweizer Bürger obligatorisch.

> Alle Infos zu 1. Säule

Säule 2: die berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse ist für alle Angestellten mit einem Jahreseinkommen von 22'050 Franken pro Jahr obligatorisch. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig in einer Pensionskasse versichern.

> Alle Infos zu 2. Säule

Säule 3: die private Vorsorge

Bei der privaten Altersvorsorge in Säule 3 unterscheidet man zwischen steuerlich begünstigten, dafür jedoch an Bedingungen geknüpften Lösungen (Säule 3a) sowie vollkommen freien Vorsorgevarianten (Säule 3b).

> Alle Infos zu 3. Säule

FAQ - Antworten auf häufige Fragen

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