Das 3-Säulen-System der Schweiz
Die Altersvorsorge in der Schweiz stützt sich auf drei Säulen. Obligatorisch ist erst einmal nur die 1. Säule – die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die 2. Säule – der berufliche Vorsorge in einer Pensionskasse – ist für alle Arbeitnehmenden Pflicht, wenn der Lohn den aktuellen BVG-Mindestsatz von CHF 21’510 erreicht. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen und genau wie Arbeitnehmer*innen auch in der 3. Säule privat fürs Alter vorsorgen.
Säule 1: die staatliche Vorsorge
Die 1. Säule setzt sich aus Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) zusammen. Diese Form der staatlichen Vorsorge ist für alle Schweizer Bürger obligatorisch.
Säule 2: die berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse ist für alle Angestellten mit einem Jahreseinkommen von 22'050 Franken pro Jahr obligatorisch. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig in einer Pensionskasse versichern.
Säule 3: die private Vorsorge
Bei der privaten Altersvorsorge in Säule 3 unterscheidet man zwischen steuerlich begünstigten, dafür jedoch an Bedingungen geknüpften Lösungen (Säule 3a) sowie vollkommen freien Vorsorgevarianten (Säule 3b).